Was untersucht die BGV A3 Prüfung?                                                                                                                                                                                                           Beim BGV A3 Check wird geprüft, ob sich Ihre ortsfesten sowie ortsveränderlichen Geräte und Maschinen im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der jeweils geltenden VDE Bestimmung befinden:          

- Prüfung ortsfester sowie ortsveränderlicher Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0701/0702 mit Schuko / Euro-Stecker (230V)                                               z. B. Computer, Monitore, Steckerleisten, Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Kopierer, Bildschirme, Kaffeemaschinen etc.                                                                  
- Prüfung ortsfester sowie ortsveränderlicher Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0701/0702 mit CEE-Stecker (400V) 
 z. B. Kreissägen, Standbohrmaschinen, Fräsautomaten, Bandschleifer, Pressen etc.  
   

                     

Die Prüfung eines Gerätes besteht aus 3 Teilprüfungen:

1. Sichtprüfung:
Liegen beim Prüfling äußere sicherheitsrelevante Mängel vor?
Sind z. B. Gehäuse oder Kabelisolation beschädigt?
Weiter überprüfen wir den Zustand der Zugentlastung, des Biegeschutzes und der Anschlussleitung durch optische Kontrolle und mechanische Beanspruchung.


2. Messen:
Geprüft wird mit modernsten Messgeräten. 

Abhängig von der Schutzklasse (SK I / SK II) wird folgendes geprüft:
- Schutzleiterwiderstand (bei Geräten mit Schutzleiter)
- Isolationswiderstand
- Schutzleiter- bzw. Differenzstrom (wenn Schutzleiter vorhanden)
- Berührungsstrom (an berührbaren, leitfähigen Teilen, die nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind)
- Ersatzableitstrom

3. Funktionsprüfung:
Der Prüfling gilt als Betriebssicher, wenn alle erforderlichen Teilprüfungen nach BGVA3 erfolgreich abgeschlossen sind. Andernfalls darf das Gerät in diesem Zustand nicht weiter verwendet werden und muss nach DIN VDE 0701-0702 repariert werden. Diese Reparaturen führen wir auf Wunsch ebenso für Sie durch.

Erteilung der Prüfplakette mit nächstem Prüftermin                                                                                                                                                                          Bestandene Prüflinge bekommen zusätzlich eine Prüfplakette mit dem Datum der nächsten Prüfung. Wir ermitteln die Prüfintervalle ausschließlich durch die vom Gesetzgeber sowieso vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung.

Erstellung der Prüfprotokolle in Digitaler Form                                                                                                                                                                                                Der Zustand des elektrischen Gerätes wird in einem gerichtsfesten Prüfprotokoll durch uns bestätigt. Unsere Messprotokolle sind Beweisurkunden für die Durchführung der BGV A3 Prüfungen. 

Prüffristenermittlung                                                                                                                                                                                                                                                     Es hat sich einiges getan: Eine rechtssichere Prüffristenermittlung kann nur über die Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 2131 (TRBS 1111 § 5 ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV ) erfolgen.

Geräte in eine elektronische Datenbank aufnehmen - Inventargrundlage                                                                                                                                               Zudem wird jedes Gerät  von uns mit einer eindeutigen Inventarnummer gekennzeichnet und mit allen wichtigen Daten (Inventarnummer, Standort, Typ, Hersteller, Seriennummer, Prüffrist, Messergebniss, ...) bis zu 10 Jahre in einer Datenbank bei uns im Hause gespeichert.